Wir stehen in engem Kontakt mit der Grundschule Horgau und arbeiten auch bei Bedarf mit der mobilen Hilfe (der Helen-Keller Schule in Dinkelscherben) oder mit der Frühförderstelle des Josefinums zusammen.
Sollte Ihr Kind krank sein, bitten wir Sie um unverzügliche Mitteilung. Nach ansteckenden Krankheiten (siehe Beiblattim Betreuungsvertrag!) darf Ihr Kind erst wieder nach Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung den Kindergarten besuchen. Besonderheiten in Gesundheit oder Konstitution und sonstige Erkrankungen (z.B. Allergien, Unverträglichkeiten) teilen Sie bitte der Gruppenleiterin mit.
Bei Kindern, die in die Schule kommen, endet der Betreuungsvertrag am 31. August vor Schulbeginn. Eine vorzeitige Kündigung durch die Personensorgeberechtigten ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Auch der Träger kann den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe kündigen, z. B. wenn,
das Kind außerhalb der Ferienzeiten mehr als zwei Wochen ununterbrochen unentschuldigt gefehlt hat und der Platz dringend benötigt wird,
die Personensorgeberechtigten mit der Zahlung des Beitrags über zwei Monate ganz oder teilweise in Verzug geraten,
die Personensorgeberechtigten trotz schriftlicher Mahnung ihren Pflichten aus dem Betreuungsvertrag nicht nachkommen, oder eine Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Personal nicht mehr zumutbar erscheint,
das Kind einer besonderen pädagogischen Förderung bedarf, die in der Kindertagesstätte nicht geleistet werden kann oder,
die von den Eltern gewünschte Nutzungszeit die wirtschaftliche Führung des Kindergartens beeinträchtigt.
Für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben beträgt die wöchentliche Mindestbuchungszeit 20 Stunden. Grund hierfür ist, dass der Freistaat Bayern ansonsten dem Träger keine kindbezogene Personalkostenförderung gewährt.
Bei längerer Buchungszeit haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind an der Mittagsverpflegung teilnehmen zu lassen. Das Entgelt hierfür beträgt monatlich 14,00 EURO/Wochentag (Kindergartenkinder) und 7,00 EURO/Wochentag (Kinder unter 3 Jahre).
Jedes Kind erhält zu Beginn seines Kindergartenstarts einen Ordner. In diesem Ordner wird seine Entwicklungsgeschichte während seiner Krippen-/Kindergartenzeit festgehalten.
Schließzeiten wie z.B. Ferien, Fortbildung oder Betriebsausflug werden den Eltern zu Beginn des Kindergartenjahres schriftlich mitgeteilt. Die Schließzeiten sind auch im Internet veröffentlicht.
Ihr Kind benötigt einen Turnbeutel mit Turnschuhen und Sportkleidung, sowie Hausschuhe und eine Kindergartentasche für die Brotzeit. Außerdem haben Sie die Möglichkeit für Ihr Kind ein Paar Gummistiefel und eine Matschhose in der Kindertagesstätte zu deponieren, da wir bei jedem Wetter hinausgehen möchten.
Die Kindertagesstätte öffnet um 7.00 Uhr. Bis spätestens 8.30 Uhr sollten aber alle Kinder gebracht werden, damit sie die morgendliche Besprechung nicht versäumen. Der weitere Vormittag bietet allen Kindern ein breitgefächertes Freispielangebot, das auch ein gruppenübergreifendes Spielen ermöglicht. Ebenfalls können in dieser Freispielzeit gezielte Aktionen und Projekte stattfinden. Die Abholzeit der Kinder richtet sich nach der vereinbarten Buchungszeit (frühestens ab 12.30 Uhr).