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Krankheit

Sollte Ihr Kind krank sein, bitten wir Sie um unverzügliche Mitteilung. Nach ansteckenden Krankheiten (siehe Beiblattim Betreuungsvertrag!) darf Ihr Kind erst wieder nach Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung den Kindergarten besuchen. Besonderheiten in Gesundheit oder Konstitution und sonstige Erkrankungen (z.B. Allergien, Unverträglichkeiten) teilen Sie bitte der Gruppenleiterin mit.