Versicherung
Die Kinder sind nach den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz besteht für den sichersten und direkten Weg zum und vom Kindergarten und bei der Teilnahme an Kindergartenveranstaltungen. Bei Besuchskindern gilt der Versicherungsschutz innerhalb des Kindergartenbereichs.