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Unfall

Ihr Kind genießt während des Besuchs unserer Kindergarteneinrichtung den gesetzlichen Unfallschutz. Jeder Unfall oder sonstige Schadensfall ist der Leiterin unverzüglich mitzuteilen. Unfälle auf dem Weg zum und vom Kindergarten sind ebenfalls zu melden, auch wenn eine ärztliche Behandlung nicht erforderlich war.

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