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Der Elternbeitrag ist für das gesamte Betreuungsjahr zu bezahlen, auch für die Schließzeiten sowie bei Abwesenheit des Kindes.

Der jährliche Elternbeitrag wird in 12 monatlichen Beträgen erhoben.

Ein vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familien gewährter Zuschuss wird auf den Elternbeitrag angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe des festgesetzten Elternbeitrags (ohne Entgelt für Essen) begrenzt. 

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