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Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht der pädagogischen Mitarbeiterinnen beginnt, wenn Sie Ihr Kind in der Gruppe abgeben. Achten Sie bitte darauf, dass sich Ihr Kind beim Gehen per Handschlag bei den Erzieherinnen verabschiedet, da die Aufsichtspflicht hier endet. Selbstverständlich trägt das Personal der Kindertagesstätte auch bei Unternehmungen und Ausflügen die Verantwortung für Ihr Kind. Die Aufsichtspflicht beruht auf der vertraglichen Abmachung (Betreuungsvertrag) zwischen den Personensorgeberechtigten und dem Träger der Kindertagesstätte.