Ferienregelung
In besuchsarmen Ferienzeiten kann der Betrieb der Kindertagesstätte mit verminderter personeller Besetzung in der Gruppe weitergeführt werden.
In besuchsarmen Ferienzeiten kann der Betrieb der Kindertagesstätte mit verminderter personeller Besetzung in der Gruppe weitergeführt werden.