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Kirchgeld

18.10.2025
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© Josef Kuhn

Die katholischen Kirchenstiftungen Horgau und Biburg bitten um das Kirchgeld für das Jahr 2025. Unsere Pfarrgemeinden werden grundsätzlich von der Diözese finanziell unterstützt. Jedoch gibt es eine Reihe von Vorgängen, die nicht oder nur minimal bezuschusst werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um das Kirchgeld. Es steht ausschließlich der Pfarrgemeinde vor Ort zur Verfügung. Der Betrag für einen Erwachsenen mit eigenem Einkommen liegt bei 1,50 €, über höhere Beträge freuen wir uns natürlich auch. Gerne stellen wir Ihnen für Ihre Zuwendung eine Spendenbescheinigung aus. Wir bedanken uns herzlich für jede Unterstützung.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

Horgau:

1. Überweisung an: Kath. Kirchenstiftung St. Martin, Horgau.

IBAN: DE 53 7509 0300 0000 1137 27, Verwendungszweck „Kirchgeld“.

2. Vor und nach den Gottesdiensten am 22./23.11. und 29./30.11.

3. Im Pfarrbüro abgeben.

Biburg:

1. Überweisung an: Kath. Kirchenstiftung St. Andreas, Biburg

IBAN: DE 70 7206 2152 0003 3656 38, Verwendungszweck „Kirchgeld“.

2. In einem Kuvert in der Sakristei oder im Pfarrbüro abgeben.  

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